Christian Solmecke, einer der führenden IT- und Medienanwälte Deutschlands, sprach am Dienstag, den 3. November, auf dem #SoMeD Stammtisch in Düsseldorf über die Entwicklungen im Online-Marketing- und Bildrecht. Seine Kanzlei, WILDE BEUGER SOLMECKE, betreibt neben Facebook und Twitter auch einen eigenen YouTube-Kanal mit über 57.000 Abonnenten.

Christian Solmecke beim 6. #SoMeD Stammtisch

Christian Solmecke beim 6. #SoMeD Stammtisch

„Social Media ist kein rechtsfreier Raum“, stellte Solmecke gleich zu Beginn seines Vortrags klar.

Vielen (Social-Media-)Verantwortlichen in Firmen ist allerdings oft die Tragweite ihrer Handlungen nicht bewusst. Denn die Netzwerke sind gespickt mit juristischen Fettnäpfchen: Impressumspflicht, Nutzungsbedingungen, Persönlichkeits- und Urheberrechte sind dabei nur ein paar der Stichwörter, die regelmäßig Fragen aufwerfen oder erst gar nicht berücksichtigt werden, wenn es um die Implementierung von Social Media-Kanälen in der eigenen Unternehmenskommunikation geht.

Christian Solmecke bringt es daher schnell auf den Punkt und macht deutlich: „Wir sind abhängig von Facebooks Gnaden.“ Denn das ist das Risiko, das viele Unternehmen wie auch Privatpersonen auf ihren Social Media-Netzwerken eingehen. Ein Problem ist dabei, dass beispielsweise die AGBs nur schwer zu durchdringen sind. Für eine Stern-TV Sendung, in der Solmecke zu Gast war, hat RTL vorab einen Test gemacht: Ganze 7,5 Stunden dauert es, wenn man die gesamten AGBs von Facebook lesen möchte. Mal im Ernst, wer tut das schon?

Aber das Ignorieren kann teuer werden. Um dies zu veranschaulichen, führte Solmecke das Beispiel eines Facebook-Accounts an: Bei einer Klage könnte die Nutzerin bis zu 15.000 Euro zahlen müssen. Warum? Sie postete Partyfotos (5.000 Euro), Gedichte (2.000 Euro), YouTube-Videos (4.000 Euro) und Fanfotos (4.000 Euro), für die sie nicht die entsprechende Lizenz hat. Dabei ist man gleichermaßen haftbar, wenn man selbst nur die Inhalte von anderen teilt, so Solmecke. Um dann auch gleich mit einem weiteren Mythos aufzuräumen: die Erlaubnis, große Gruppen zu fotografieren, gibt es nicht. Nicht ab einer Personenzahl von 5, nicht ab 7 und auch nicht ab 15 Personen. Lediglich auf offiziellen Versammlungen wie etwa Demonstrationen ist dies gestattet – und auch dann nur mit Einschränkungen.

Auch das Veröffentlichen von eigenen Fotografien eines Buchcovers oder des Eiffelturms bei Nacht ist ohne Einwilligung des Rechteinhabers gesetzeswidrig. Beim Eiffelturm könnte man noch annehmen, dass die sogenannte Panoramafreiheit das Fotografieren von Gebäuden an öffentlich zugänglichen Orten erlaubt. Aber nicht bei Nacht. Denn dann wird der Eifelturm illuminiert – diese Lichtershow stellt ein Kunstwerk da. Somit liegen die entsprechenden Rechte beim Installateur der Lichter.

In Sachen Social Media und Recht gilt es also viel zu beachten.

Für diesen interessanten und informativen Vortrag bedanken wir uns herzlich!

Weitere spannende Inhalte von Christian Solmecke gibt‘s auf YouTube: zum YouTube-Kanal „Kanzlei WBS“